1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VG München: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz seitens des Nachbarn: Stellplätze nach der maßgeblichen Stellplatzsatzung; keine besondere Ruhezone vorhanden
Beschluss vom 20.04.2022 – M 8 SN 22.1605